Die Höhe der Kosten hängt davon ab, womit Sie mich beauftragen.

Erstberatung
Bei einer Erstberatung erteile ich dem Mandan-
ten erstmals in einer (neuen) Angelegenheit
Rat oder Auskunft. Die Erstberatung ist eine
pauschale, überschlägige Einstiegsberatung.
Dabei kann die Beratung durch den Anwalt
mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Erstbe-
ratungsgebühr beträgt maximal 190,00 EURO
zzgl. MwSt.
Die genaue Höhe richtet sich
nach Umfang und Schwierigkeit der Materie
und kann dementsprechend niedriger liegen.
Das Honorar beinhaltet die Beantwortung aller
für Sie relevanten Fragen und die schriftliche
Zusammenfassung des Gespräches. Die eine
oder andere Nachfrage per Telefon oder Email
ist ebenfalls in dem vereinbarten Honorar ent-
halten.

Außergerichtliche Beratung
Für den Fall der außergerichtlichen Beratungs-
tätigkeit sieht die seit dem 01. Juli 2006 gel-
tende Fassung des Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetzes (RVG) vor, dass der Anwalt auf eine
Vergütungsvereinbarung hinwirken soll. Daher
werde ich zusammen mit Ihnen in der außerge-
richtlichen Beratung eine Gebührenvereinba-
rung schließen. Sie können dabei zwischen ver-
schiedenen Modellen wählen:

• Stundenhonorar
• Pauschalhonorar
Vereinbarung eines Streitwerts

Vereinbaren wir kein besonderes Honorar,
rechne ich nach dem Gebührenstreitwert bzw.
Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz ab.

Außergerichtliche Vertretung
Sollte ich Sie in Ihrer Angelegenheit außer-
gerichtich vertreten, rechne ich nach dem
Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz ab.

Gerichtliches Verfahren
Bei gerichtlichen Verfahren legt das Gericht
einen Wert fest. Die Berechnung dieser Werte
hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab.
Dieser wird auch Gegenstands- oder Streitwert
genannt. Danach richten sich die Gerichtskost-
en und die Rechtsanwaltsgebühren, die sich
aus bestimmten Tabellen ersehen. Gerne er-
kläre ich Ihnen vorher die anfallenden Kosten.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Zögern
Sie daher nicht, die Kosten meiner Tätigkeit
vor Mandatserteilung zu erfragen.

Für weitere Informationen zum Thema An-
waltsvergütung hat die Bundesrechtsanwalts-
kammer den Flyer „Anwaltsvergütung, ein
kurzer Leitfaden” herausgegeben. Darin wird
die Frage der Anwaltsvergütung nochmals
von neutraler Seite ausführlich dargestellt.